Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 27. Dezember 2003
§ 128b

§ 128b – Persönliche Merkmale

Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 1 sind Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Bundesland, normal normal Geburtsmonat, Wohngemeinde und Gemeindeteil, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status, normal normal Leistungsbezug in und außerhalb von Einrichtungen, bei Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen zusätzlich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, bei Leistungsberechtigten in Einrichtungen die Art der Unterbringung, normal normal Träger der Leistung, normal normal Beginn der Leistungsgewährung nach Monat und Jahr sowie Ursache der Leistungsgewährung, Ende des Leistungsbezugs nach Monat und Jahr sowie Grund für die Einstellung der Leistung, normal normal Dauer des Leistungsbezugs in Monaten, normal normal gleichzeitiger Bezug von Leistungen nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel, normal normal Bezug eines Zuschlages an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (Grundrentenzuschlag) nach § 76g des Sechsten Buches. normal normal normal arabic

Kurz erklärt

  • Erhebungsmerkmale sind Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Bundesland.
  • Weitere Merkmale sind Geburtsmonat, Wohngemeinde und Gemeindeteil sowie der aufenthaltsrechtliche Status bei Ausländern.
  • Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen müssen die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen angeben.
  • Bei Leistungsbeziehern in Einrichtungen wird die Art der Unterbringung erfasst.
  • Es werden auch Informationen zum Beginn und Ende des Leistungsbezugs sowie zur Dauer und zu Zuschlägen erfasst.